Schritt für Schritt zur Traumwohnung

Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrer Traumwohnung. Folgend finden Sie den gesamte Kauf- und Bauprozess zusammengefasst. Gerne erklären wir Ihnen diesen Ablauf bei einem persönlichen Gespräch im Detail.
1. Beratungsgespräch
Vereinbaren Sie mit uns direkt online oder telefonisch Ihren persönlichen Termin vor Ort, im Büro der Lerch & Partner Generalunternehmung in Winterthur oder virtuell via Teams. Dabei erhalten Sie weitere, detailliertere Unterlagen zum Projekt.


2. Finanzierung
Sind Sie an einer Wohnung konkret interessiert? Mit den erhaltenen Unterlagen können Sie bei Ihrer Bank die Finanzierung prüfen und die Finanzierungsbestätigung einholen.

Zur Info: Bei Finanzierungen mit der projektfinanzierenden Bank (Raiffeisenbank Region Glatt) erhalten Sie eine Kaufpreisermässigung in der Höhe von CHF 1‘000.


3. Reservation
Haben Sie sich für Ihre Traumwohnung entschieden? Dann füllen Sie das Reservationsformular direkt online aus. Um die Wohnung verbindlich für Sie zu reservieren, benötigen wir folgende Unterlagen:

• Den digital signierte Reservationsvertrag
• Die Finanzierungsbestätigung einer Schweizerischen Bank
• Die Reservationsanzahlung in der Höhe von CHF 35’000

Damit mit dem Bau der 13 Eigentumswohnungen (Häuser Schulweg 7+9) gestartet werden kann, muss das Verkaufsquorum (8/13 Wohnungen schriftlich reserviert) erreicht werden. Vorbehalten bleibt der Entschluss der Verkäuferschaft bereits früher zu starten.

Der Baustart der 2. Bauetappe (Häuser Schulweg 11+ 13) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.


4. Vertragsunterlagen und Abschluss Finanzierung
Rechtzeitig vor Baubeginn erhalten Sie von uns die Vertragsunterlagen, den Kauf- und Werkvertrag in digitaler Form. Die  Verträge sowie alle weiteren Unterlagen zum Stockwerkeigentum leiten Sie an Ihre Bank weiter, damit die Hypothekarverträge für Sie erstellt und abgeschlossen werden können.

 
5. Beurkundung / Eigentumsübertragung / Zahlungsabwicklung
Wir koordinieren den Notariatstermin für Sie. Beurkundung und Eigentumsübertragung kann zusammen oder an zwei verschiedenen Terminen stattfinden. Spätestens 1 Woche vor der Eigentumsübertragung benötigen wir die unwiderruflichen Zahlungsversprechen für den vollständigen Landpreis an die Grundeigentümerin und für den gesamten Werkpreis an die Erstellerin.

Notariats- und Grundbuchgebühren
Die Notariats- und Grundbuchgebühren (insgesamt 2 Promille des Kaufpreises) werden je zur Hälfte von der Käuferschaft und der Verkäuferschaft bezahlt. Die Kosten für die Erstellung eines allfälligen Schuldbriefs (2 Promille der Schuldbriefhöhe) gehen zu Lasten der Käuferschaft.
6. Grundrissbesprechung
Damit allfällige Grundrissänderungen und Ausbauwünsche berücksichtigt werden, findet die Grundrissbesprechung mit der Erstellerin statt. Dabei wird der Grundriss besprochen und Ihre Änderungen fliessen in die Planung ein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Erstellerin Ihr Ansprechpartner.


7. Auswahlen
Verleihen Sie Ihrer Wohnung Ihren persönlichen Stil und wählen Sie selbständig bei den zuständigen Unternehmen die folgenden Innenausbauten aus:

• Küche und Garderobe
• Sanitärapparate in den Nasszellen
• Boden- und Wandbeläge
• Elektroinstallationen / Smart Home
• Innentüren


8. Bauphase
Der Baubeginn der 1. Bauetappe (Häuser Schulweg 7 + 9) ist auf den Winter 2025/2026 sowie der Bezugstermin auf den Sommer 2027 geplant (Vorbehalten bleibt die Erreichung des Verkaufsquorums). 4 Monate im voraus erhalten Sie den definitiven Bezugstermin schriftlich mitgeteilt. Wir rechnen mit einer Bauphase von ca. 15-18 Monaten. In dieser Zeit dürfen Sie Ihre Wohnung (nach Voranmeldung) auch vor Ort besichtigen oder via Webcam online verfolgen.

Der Baubeginn der 2. Bauetappe (Häuser Schulweg 11 + 13) erfolgt nach dem Baustart der 1. Bauetappe. Die genauen Termine dazu sind noch nicht definiert.


9. Vorübergabe und Übergabe
Ca. 2 Wochen vor der Übergabe findet eine Vorübergabe statt. Noch vorhandene Mängel werden daraufhin weitgehend behoben. An der definitiven Übergabe gehen Sie mit dem Bauleiter erneut durch die Wohnung und alles wird protokolliert, so dass Sie danach mit gutem Gefühl einziehen können.


10. Nachbetreuung und Garantien
Es gelten folgende Garantiefristen gem. SIA für Ihre Traumwohnung:
2 Jahre für offene  Mängel: Kurz vor Ende der Garantiezeit findet eine
erneute Abnahme statt. Mängel, die in die Garantie laufen,
werden anschliessend behoben.
5 Jahre für verdeckte Mängel

Während der ganzen Garantiezeit ist die Erstellerin Ihre direkte Ansprechpartnerin.

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